Brandschutzschulung
für Ihre Mitarbeiter
Nach §10 Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet 5% seiner Beschäftigten zum Brandschutzhelfer auszubilden. Der oder Die Brandschutzhelfer übernehmen dann im Ernstfall die Führung und Organisation der Evakuierung, der eventuell nötigen Ersten Hilfe – Versorgung sowie die Löschung des Brandes.
Die FH-Bildung bietet daher zielgerichtete Brandschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter an, in denen Kenntnisse aus Theorie und Praxis einfließen. Für Sie als Unternehmen verschafft eine Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter einen erheblichen Mehrwert in Bezug auf die „Sicherheit am Arbeitsplatz“.